Touristische Infrastruktur im Bereich der Aquakultur und Fischerei

7.1.1 Unterstützung von touristischer Infrastruktur zur Verbesserung der Inwertsetzung

Beispiele:

  • Baumaßnahmen, um Barrieren zu reduzieren
  • Unterstützung von regionalen Netzwerken
  • Maßnahmen im Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

GRW

Fördersatz:

bis zu 100%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50-100%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50-100%*
Private bis zu 50-100%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 50-100%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

20.000 Euro
Nicht-investiv: 10.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan