Rückbau und Renaturierung

6.2.1 Abriss, Rückbau und Renaturierung von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz

Beispiele:

  • Abriss und Rückbau von Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind
  • Entsiegelung von ungenutzten, bebauten Flächen und deren Begrünung

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Kommunen: Brachflächenprogramm Sachsen

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

50.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan