Startseite » Fördermaßnahmen » 6.1. Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Erosionsschutz » 6.1.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Fließ- und Standgewässern sowie Erosionsschutz
Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.
Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.
| Zuwendungsempfänger | Fördersatz |
|---|---|
| Kommunen | bis zu 80%* |
| Unternehmen (KMU) | bis zu 80%* |
| Private | bis zu 80%* |
| Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen | bis zu 80%* |
Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.