Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zur Vermietung

5.1.3 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zur Vermietung

Beispiele:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die von Leerstand bedroht sind und vermietet werden sollen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro
pro Wohneinheit: 35.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan