Startseite » Fördermaßnahmen » 5.1. Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote » 5.1.3 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zur Vermietung
Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.
Zuwendungsempfänger | Fördersatz |
---|---|
Kommunen | bis zu 50%* |
Unternehmen (KMU) | bis zu 50%* |
Private | bis zu 50%* |
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen | bis zu 50%* |
Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.
Informationen rund um die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr
Lokale Aktionsgruppe Land des Roten Porphyr
c/o Heimat- und Verkehrsverein „Rochlitzer Muldental“ e.V.
Burgstraße 6
09306 Rochlitz
Gefördert wird die erfolgreiche Installation eines Regionalmanagements durch die Lokale Aktionsgruppe. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.