Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken

5.1.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken zur Ansiedelung von Familien und Einzelpersonen

Beispiele:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die von Leerstand bedroht sind, und so von Familien oder Einzelpersonen als neues Zuhause genutzt werden können

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 40%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Private bis zu 30-40%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan