Startseite » Fördermaßnahmen » 3.2. Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes » 3.2.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung
Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.
Zuwendungsempfänger | Fördersatz |
---|---|
Kommunen | bis zu 50%* |
Unternehmen (KMU) | bis zu 50%* |
Private | bis zu 50%* |
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen | bis zu 50%* |
Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.
Informationen rund um die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr
Lokale Aktionsgruppe Land des Roten Porphyr
c/o Heimat- und Verkehrsverein „Rochlitzer Muldental“ e.V.
Burgstraße 6
09306 Rochlitz
Gefördert wird die erfolgreiche Installation eines Regionalmanagements durch die Lokale Aktionsgruppe. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.