Aufwertung von Freizeiteinrichtungen

3.1.3 Erlebnisorientierte Aufwertung von Freizeiteinrichtungen und ‐anlagen

Beispiele:

  • Baumaßnahmen zur Verbesserung von Freizeiteinrichtungen
  • touristische Ausstattung
  • Beschilderungen und Informationssysteme

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

GRW Infra

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

50.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan