Umnutzung ländlicher Bausubstanz für wirtschaftliche Zwecke

2.1.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung

Beispiele:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die vom Leerstand bedroht sind, zur Neuansiedlung von Unternehmen oder Dienstleistern im Bereich von Medizin und Pflege, aber auch Tourismus – die Gebäude müssen zu einem Unternehmen gehören und für eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sein

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan