Aufwertung von historischen Parks und Gärten

1.3.3 Aufwertung von historischen Parks und Gärten

Beispiele:

  • Erhalt und Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Parks und Gärten, die zum „Gartennetzwerk westsächsischer Parkanlagen“ gehören

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 70%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 70%*
Unternehmen (KMU) bis zu 70%*
Private bis zu 70%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 70%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan