Sicherung und Ausbau von soziokulturellen Gebäuden

1.2.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau, Erschließungsflächen sowie Platz‐ und Freiraumgestaltung für nicht‐gewerbliche soziokulturelle Grundversorgung zur Förderung der Generationenvielfalt und Integration/Inklusion

Beispiele:

  • Baumaßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt von soziokulturellen Einrichtungen wie Vereinshäusern
  • Schaffung barrierearmer Zugänge zu soziokulturellen Gebäuden
  • barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Plätzen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

RL LE (Vitale Dorfkerne, Regionalbudget)

Fördersatz:

bis zu 70%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 70%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 70%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

200.000 Euro
nur Außenhülle bzw. Zuwegung/Platzgestaltung: 100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan