Gemeindestraßen und Plätze inkl. Straßenbeleuchtung

1.1.1 Klima‐ und bedarfsgerechte Anpassung von Gemeindestraßen, ‐wegen und Plätzen inkl. Straßenbeleuchtung

Beispiele:

  • Ausbau von Straßen, Plätzen und Gehwegen in den Orten
  • Deckenerneuerung
  • Parkplätze an Zugängen zum ÖPNV
  • Wege mit Mehrfachnutzen
  • E-Ladestationen mit öffentlichem Zugang
  • Straßenbeleuchtung, die mehr Sicherheit bei der Nutzung der oben genannten Straßen und Wege bietet und zugleich klimafreundlich ist

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

RL KStB, RL Ländliche Entwicklung

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

200.000 Euro
nur Straßenbeleuchtung: 100.000 Euro, 50.000 Euro/Ortsteil; Wege: max. 100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen für eine Beantragung dieser Fördermaßnahme notwendig sind, geben wir rechtzeitig bekannt.

Vollständiger Aktionsplan